Beratung und Ausbildung für Gesundheitsschutz im Betrieb

Eine sichere und gesundheitsbewusste Haltung setzt Wissen und Können voraus. Wir unterstützen Sie mit unserem Beratungs- und Schulungsangebot.

Dozent steht vor Klasse

Trainings und Schulungen

Ausbildungen im Gesundheitsschutz steigern die Sicherheit wesentlich und tragen zur Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden bei.

Ihre Mitarbeitenden sollten entsprechend Ihrer Tätigkeiten und Verantwortungen ausgebildet respektive instruiert werden. Wir unterstützen Sie dabei mit einem umfangreichen Trainings- und Fachschulungsangebot in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir verfolgen das Ziel, Ihre Mitarbeitenden in die Lage zu versetzen, Fehlerquellen und Gefahren im Unternehmen zu analysieren, anzupassen und kontinuierlich zu verbessern. Gerne erarbeiten wir für Sie auch ein massgeschneidertes Angebot.

Unser Angebot

Schulungen zu spezifischen BGS-Themen

Schulungen zu Themen wie z.B. Jugendschutz, Mutterschutz, Suchtprävention, ermüdungsfreie Bildschirmarbeit, Hautschutz bei der Arbeit u.w.

Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte und Linienverantwortliche

Individuelle BGS-Schulung für Sicherheitsbeauftragte und Linienverantwortliche im Unternehmen.

Individuelles Beratungsangebot

Gerne stellen wir Ihnen eine massgeschneiderte Beratung zu gewünschten BGS-Themen zusammen.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Vorgaben für Beratungen und Schulungen im betrieblichen Gesundheitsschutz sind im Artikel 6 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV verankert. Diese gibt vor, dass Arbeitgebende dafür zu sorgen haben, dass alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmenden ausreichend und angemessen informiert und angeleitet werden und über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Bescheid wissen.

Ein Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten für die Arbeitssicherheit (ASA) im Unternehmen wird dann benötigt, wenn besondere Gefährdungen gemäss der EKAS-Richtlinie 6508 vorkommen und 10 oder mehr Mitarbeitende beschäftigt werden.

Mitarbeiterfoto Elisabeth Berger

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Elisabeth Berger
CMO ad interim, Leiterin Verkehrsmedizin