Benötigen Sie einen Partner für Anliegen rund um die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz? Wir unterstützen Arbeitnehmende und Arbeitgebende aus einer Hand mit einem breiten Angebot an betriebsärztlichen Dienstleistungen.
Mit einem betriebsärztlichen Dienst installieren Sie Vertrauenspersonen, die Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeitenden sowie die vorhandenen arbeitsbedingten Gefährdungen und Risiken gut kennen und Sie und Ihre Mitarbeitenden entsprechend beraten und betreuen können.
Gesunde Mitarbeitende leisten einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Ein gesundes Arbeitsumfeld ist dafür Voraussetzung.
Sie können unser interdisziplinäres Team als betriebsärztlichen Dienst engagieren. Unsere Experten unterstützen Sie bei allen Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie stellen zum Beispiel sicher, dass Mitarbeitende von arbeitsbedingten Gefährdungen geschützt sind, überprüfen die medizinische Eignung für Mitarbeitende, die in Risikobereichen tätig sind (Hitzearbeit, Fahrtauglichkeit, Nacht- und Schichtarbeit), oder unterstützen Arbeitgebende bei der Umsetzung von Massnahmen zur Vermeidung von Berufskrankheiten oder berufsassoziierten Gesundheitsstörungen. Die Dienstleistungen können bei HMS oder direkt bei Ihnen im Betrieb erfolgen.
Das Angebot stellen wir auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt zusammen und integrieren vorhandene Anlaufstellen und Angebote.
Unser Team besteht aus Fachpersonen der Bereiche Arbeitsmedizin, Verkehrsmedizin, Arbeitshygiene und betriebliches Gesundheitsmanagement.
Grundsätzlich gelten für sämtliche Betriebe in der Schweiz, die Arbeitnehmende beschäftigen, die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Das SECO definiert die gesetzlichen Auflagen bei Schicht- oder Nachtarbeit und ebenfalls von Seiten Suva gibt es Vorgaben in Bezug auf den betrieblichen Gesundheitsschutz.
Die EKAS-Richtline 6508 (ASA-Richtlinie) regelt zusätzlich den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, insbesondere wenn es im Betrieb besondere Gefährdungen gibt oder das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fehlt. Zu den besonderen Gefährdungen gehören unter anderen: