Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit

Wir beraten und unterstützen Sie bei der korrekten Einschätzung und Ermittlung der Arbeits(un)fähigkeit. Im Fokus stehen dabei die medizinischen Feststellungen und die vorhandenen Ressourcen und Defizite in Relation zum Anforderungsprofil.

Betriebs- und Versicherungsmedizin_2

Vertrauensärztliche Untersuchungen

Bestehen Zweifel an einer attestierten Arbeitsunfähigkeit, kann diese durch eine vertrauensärztliche Untersuchung überprüft werden.

Eine vertiefte Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Die mitarbeitende Person ist seit mehr als 3 Tagen arbeitsunfähig (oder auffällig am Arbeitsplatz).
  • Es gibt einen objektiven Grund, die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen, wie:
    • formelle oder materielle Mängel des ärztlichen Zeugnisses (z.B. fehlende Unterschrift);
    • mangelnde Kooperation des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin;
    • Verhalten der mitarbeitenden Person, Leistungsverminderung;
    • Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit (gibt es Auffälligkeiten? Z.B. Absenz immer bei Spätschicht, am Montag, oder nach einem Streit mit vorgesetzter Person).

Wir empfehlen vorgängig eine telefonische Kurz-Beratung. Sie erhalten eine ärztliche Ersteinschätzung der Arbeitsunfähigkeit und eine Empfehlung, welche unserer Dienstleistungen für diesen Fall zielführend ist oder welche anderen Schritte unternommen werden können.

Unsere Dienstleistungen

Telefonische Kurz-Beratung

Kurzberatung für Arbeitgebende bei Fragen/Unsicherheiten im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit einer mitarbeitenden Person. Die Beratung kann mit oder ohne Angabe persönlicher Daten erfolgen.

Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit

Kritische Prüfung der Plausibilität der aktuellen Arbeitsunfähigkeit auf Basis einer Untersuchung und/oder vorhandener Unterlagen (sur dossier).

Vertiefte Abklärung der Arbeitsunfähigkeit

Das zertifizierte Arbeitsfähigkeitsassessment (ZAFAS) wird von einem SIM-zertifizierten Arbeitsassessor oder Arbeitsassessorin durchgeführt. Die Beurteilung kann mit oder ohne Untersuchung erfolgen.

Falls eine vertiefte Abklärung der Arbeitsunfähigkeit benötigt wird, verfügen wir, neben unseren Fachärztinnen und Fachärzten, über ein schweizweites Netzwerk an Versicherungsärzten und Versicherungsärztinnen aus verschiedenen Fachdisziplinen (Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Orthopädie, Psychiatrie und Psychotherapie) und können diese Abklärungen an verschiedenen Standorten und in den drei Landessprachen anbieten.

Alle Ärzte und Ärztinnen in unserem Netzwerk sind SIM-zertifizierte Arbeitsfähigkeitsassessoren oder  Arbeitsfähigkeitsassessorinnen. Die SIM (Swiss Insurance Medicine) ist ein gemeinnütziger Verein und eine interdisziplinäre Plattform für Versicherungsmedizin mit dem Ziel, die Qualität durch Aus-, Weiter-, und Fortbildung von Fachpersonen zu verbessern.

Unsere Ärzte und Ärztinnen arbeiten nach den geltenden Richtlinien und Vorgaben für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn durch eine Beeinträchtigung der Gesundheit (körperliche, geistige oder psychische) der bisherige Beruf nicht mehr voll oder nur bedingt ausgeführt werden kann.

Die versicherungsmedizinischen Fachpersonen schliessen die Lücke zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Fachärztinnen und Fachärzten und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Versorgungsqualität im Hinblick auf die Wiedereingliederung der erkrankten oder verunfallten Menschen.
 

Daniel Schroepfer

Wir beraten Sie gerne persönlich

Daniel Schröpfer
CMO, Leiter Verkehrsmedizin