Wir bieten Pensionskassen umfassende Unterstützung bei der Abschätzung von gesundheitlichen Risiken, der Überprüfung von IV-Entscheiden und der Abklärung allfälliger Berufsinvalidität. Wir überprüfen vorhandene therapeutische Massnahmen und machen bei Bedarf Empfehlungen für zusätzliche medizinische oder andere, den Genesungsverlauf günstig beeinflussende Massnahmen.
Mit der Überprüfung des Gesundheitszustandes reduzieren Sie als Pensionskasse Ihr Risiko vor Rentenfällen und schützen gleichzeitig Ihr Kollektiv vor finanziellen Verlusten.
Durch die Eintrittsuntersuchung können Sie potenzielle Risikofälle besser erkennen und erhalten von unseren Versicherungsmedizinern und -medizinerinnen einen umfassenden Bericht zum Gesundheitszustand des Eintretenden mit einer entsprechenden Empfehlung dazu.
Sie haben noch keine medizinische Eintrittsuntersuchungen bei der Aufnahme von Neumitgliedern oder möchten die Beurteilung von Arztberichten nicht mehr selbst vornehmen?
Dann steht Ihnen unser Team aus Expertinnen und Experten der Versicherungsmedizin in Gesundheitsfragen beratend zur Seite.