Unser Angebot im Bereich der verkehrsmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen umfasst die Beurteilung der Tauglichkeit von Personen in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Schienen- und Strassenverkehr.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen dienen der Verkehrssicherheit und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit.
Um sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausführen zu können, sind bestimmte körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen notwendig. Diese medizinische Tauglichkeit muss durch ein ärztliches Gutachten attestiert werden. Wir sind die führende Anbieterin im Bereich medizinischer Tauglichkeitsuntersuchungen und führen Erstbeurteilungen sowie periodische und aperiodische Beurteilungen für Personal in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten (Schiene, Strasse, Schifffahrt, Spezialfahrzeuge) gemäss den gesetzlichen Vorgaben durch.
Als vertrauensärztliches Institut des Bundesamtes für Verkehr (BAV) führen wir medizinische Erstbeurteilungen sowie periodische und aperiodische Beurteilungen in Bezug auf die Tauglichkeit nach der Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) und der Verordnung des UVEK über die Zulassung zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (ZSTEBV) durch.
In den Anforderungsstufen 1 bis 3 untersuchen wir die medizinische Tauglichkeit für die nachstehenden Tätigkeiten.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3 (ZSTEBV)
Wir sind ebenfalls berechtigt, die Fahreignung von Fahrern von schweren Motorfahrzeugen (Kategorien C/C1, D/D1) sowie von professionellem Personentransport in den vom Strassenverkehrsamt vorgegebenen Untersuchungsintervallen durchzuführen.
Aufgrund der Lage unserer Untersuchungsstandorte steht das Angebot für Personen wohnhaft in den Kantonen Bern, Freiburg, Solothurn, Schwyz, Zug oder Zürich zur Verfügung.