Einige Berufe unterliegen speziellen Anforderungen und benötigen für die Anstellung eine vorgängige gesundheitliche Prüfung des potentiellen Mitarbeitenden. Wir bieten verschiedene Eignungsuntersuchungen an, durchgeführt nach EKAS-und SECO-Richtlinien oder Suva-Kriterien.
Mit Eignungsuntersuchungen leisten Sie als Arbeitgeber einen Beitrag zur Einhaltung der Fürsorge- und Sorgfaltspflicht.
Eignungsuntersuchungen werden dann benötigt, wenn Arbeiten mit hohem Arbeitsunfall- oder Krankheitsrisiko ausgeführt werden müssen.
Mit Eignungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bereits vor einer Anstellung sicherstellen, dass Bewerbende über die ausreichenden physischen und psychischen Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit verfügen und somit kein Risiko für Drittpersonen im Unternehmen und für die Allgemeinheit darstellen.
Die Grundlagen für Eignungsuntersuchungen in der Schweiz bilden die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS, des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO oder die Suva-Kriterien.
Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach UVG versicherten Betrieben. Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Seit dem 1. Januar 2017 gilt die revidierte ASA-Richtlinie 6508.
Die SECO-Wegleitung hält fest, dass der Arbeitgeber alle Anordnungen erteilen und Massnahmen treffen muss, die nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden zu wahren und zu verbessern. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Dazu soll er alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
Ausführlichere Informationen zu den Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes finden Sie hier.