Vertrauensärztlicher Dienst
Die Ausbildung zur Lehrperson an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PH Zürich) stellt hohe Anforderungen – nicht nur in fachlicher und pädagogischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die gesundheitliche Eignung.
Lehrpersonen übernehmen eine zentrale Rolle im Bildungs- und Entwicklungsprozess junger Menschen; ihre gesundheitliche Stabilität ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen, kontinuierlichen und verantwortungsvollen Berufsalltag. Um diese wichtige Voraussetzung zu prüfen, unterstützt HMS die PH Zürich als vertrauensärztlicher Dienst dabei, die gesundheitliche Eignung von Bewerbenden mit medizinischer Fachkompetenz, klaren Prozessen und dem nötigen Feingefühl einzuordnen.
Die gesundheitliche Eignung ist gesetzlich als Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrberuf verankert. Gemäss § 8 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule (PHG) setzt das Studium an der PH Zürich neben einem guten Leumund und Vertrauenswürdigkeit auch eine persönliche und gesundheitliche Eignung zum Lehrberuf voraus.
Damit soll sichergestellt werden, dass angehende Lehrpersonen den physischen und psychischen Anforderungen des Berufs langfristig gewachsen sind – im Interesse eines stabilen Unterrichtsalltags und der Schutzbedürftigkeit der ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen.
Im Fall fehlender Eignung kann die Hochschulleitung entsprechende Massnahmen treffen, zum Beispiel Auflagen, eine engere Begleitung oder den Ausschluss vom Studium.
HMS unterstützt die PH Zürich im medizinischen Prüfprozess der Bewerbenden mit einem klar strukturierten und fachlich fundierten Vorgehen. Dazu reichen Bewerbende einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen ein, der direkt an die HMS als vertrauensärztlichen Dienst der PH Zürich übermittelt wird.
Die medizinischen Fachpersonen von HMS prüfen, ob Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, etwa im Bereich der Sinnes- oder Bewegungsfunktionen, psychischen Belastbarkeit oder bei chronischen Erkrankungen. Bei Auffälligkeiten erfolgt eine vertiefte medizinische Abklärung durch unsere Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzte.
Kann die gesundheitliche Eignung nicht eindeutig bestätigt werden, wird nach Entbindung von der Schweigepflicht die Aufnahmekommission informiert, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.
Ziel ist eine medizinische Einschätzung der gesundheitlichen Eignung, die der Aufnahmekommission als Entscheidungsgrundlage dient. Dabei achten wir auf eine effiziente Abwicklung, transparente Kommunikation und den sensiblen Umgang mit vertraulichen Informationen.
Durch die Zusammenarbeit mit HMS wird der medizinische Eignungsnachweis verlässlich, fachlich abgestützt und ressourcenschonend in den Aufnahmeprozess eingebunden. Die Aufnahmekommission erhält klare, medizinisch fundierte Empfehlungen als Entscheidungsgrundlage. Gleichzeitig erleben Bewerbende ein professionelles und respektvolles Verfahren, das Fairness, Transparenz und Vertraulichkeit gewährleistet.
Mit HMS wissen wir den medizinischen Teil des Zulassungsverfahrens in kompetenten Händen. Die langjährige Erfahrung, die strukturierten Abläufe und der respektvolle Umgang mit sensiblen Themen schaffen Sicherheit – für uns als Hochschule wie auch für die Bewerbenden.
Gerne beraten wir Sie persönlich.
Daniel Schröpfer freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.