Betriebliches Case Management

Wer steht beim Betrieblichen Case Management im Fokus?

Beim Betrieblichen Case Management (BCM) steht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eines Unternehmens im Mittelpunkt. In der Regel werden erkrankte oder verunfallte Arbeitnehmende – für diese kostenlos – vom Arbeitgeber an einen Case Management-Anbieter vermittelt, sofern das Unternehmen über kein internes Case Management verfügt.

Was sind die Ziele eines Betrieblichen Case Managements bei HMS?

Ziel des Betrieblichen Case Managements (BCM) ist die Entwicklung individueller Lösungswege in einer spezifischen und komplexen Situation von Arbeitnehmenden innerhalb eines Arbeitsverhältnisses durch eine Case Management-Fachkraft. Insbesondere dann, wenn Arbeitnehmende aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderen persönlichen Umständen besondere Unterstützung benötigen. Der Arbeitgeber darf von Gesetzes wegen nur die Aspekte des Falles kennen, die direkt mit der Arbeit zu tun haben, dies beinhaltet keine sensiblen Informationen über Krankheiten, Unfälle oder soziale Aspekte. Eine BCM-Betreuung ermöglicht einerseits, die Rechte der Arbeitnehmenden optimal zu schützen, andererseits wird eine zielführende und professionelle Integration – bestenfalls im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber – verfolgt.

Durch diese spezialisierte Form des Betrieblichen Case Managements sollen folgende Ziele erreicht werden:

  1. Frühe Intervention und individuelle Betreuung der Arbeitnehmenden:
    Das Ziel ist, den Fallverlauf einer durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigten Person so zu koordinieren, dass sie sich möglichst rasch stabilisiert und potenzielle Chronifizierungen durch gezielte Unterstützung verhindert, werden können.
  2. Berufliche (Re)Integration:
    Meistens sind Arbeitnehmende, die ein Case Management in Anspruch nehmen, voll- oder teilarbeitsunfähig. Die Prüfung, ob ein Beruf immer noch mit den vorhandenen Ressourcen und Defiziten für die betroffenen Personen ausübbar bleiben wird, ist eine wichtige und zentrale Frage, die zwischen der behandelnden Ärzteschaft, der betroffenen Person und den Sozial- und Zusatzversicherungen geklärt werden muss. Diese Koordination ist eine zentrale Aufgabe des Case Managements, gerade weil die Fachperson im Case Management sowohl das Jobprofil der Betroffenen und die Arbeitsplatzbedingungen als auch den Arbeitgeber gut kennen.
  3. Kommunikation und Koordination:
    Die Förderung einer effektiven Kommunikation zwischen allen Beteiligten, sei das in den Bereichen Führungskräfte, Gesundheitsdienstleister oder Versicherungen, ist in eine zentrale Rolle der CM-Fachperson, um eine koordinierte und ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten.
  4. Rechtliche Compliance:
    Die Case Managerinnen und Case Manager beraten die Arbeitnehmenden und stellen sicher, dass sämtliche Massnahmen im Einklang mit relevanten gesetzlichen Bestimmungen, und – wenn nötig – auch mit den Personalbestimmungen der jeweiligen Arbeitgeber stimmig sind.
    Sie stellen sicher, dass die Arbeitgeber nur die Daten als Rückmeldung bekommen, welche von Gesetzes wegen erlaubt sind.
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Gut zu wissen

HMS deklariert vor jeder Betreuung, was eine Person, die eine BCM-Betreuung in Anspruch nehmen möchte, erwarten kann und was nicht. Dabei wird auch geklärt, was ihre Rechte und Pflichten sind, so beispielsweise eine frühzeitige Auflösung des BCM-Mandates, sollte die Begleitung als nicht hilfreich wahrgenommen werden.

Relevante gesetzliche Bestimmung

Grundsätzlich zielt Betriebliches Case Management darauf ab, während einer Erkrankung oder nach einem Unfall ein konstruktives und wohlwollendes Arbeitsumfeld zu schaffen, indem die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten mit den Zielen des Unternehmens in Einklang gebracht werden.

Case Management wird im Gesetz zwar nicht explizit geregelt, weist jedoch mit folgenden gesetzlichen Bestimmungen Berührungspunkte auf:

Obligationenrecht (OR):

Datenschutzgesetz (DSG):

Strafgesetzbuch (StGB):

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):

Nicht ein gesetzlicher, aber ein vereinbarter Standard, an den sich HMS hält:

  • Leitfaden Zusammenarbeit der Krankentaggeldversicherer und IV-Stellen unter Mitwirkung der Arbeitgeber 09/23
Danila Pugliese

Wir beraten Sie gerne.

Danila Pugliese
Leiterin BGM, Case Management und Fallkoordination