Beim Betrieblichen Case Management (BCM) steht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eines Unternehmens im Mittelpunkt. In der Regel werden erkrankte oder verunfallte Arbeitnehmende – für diese kostenlos – vom Arbeitgeber an einen Case Management-Anbieter vermittelt, sofern das Unternehmen über kein internes Case Management verfügt.
Ziel des Betrieblichen Case Managements (BCM) ist die Entwicklung individueller Lösungswege in einer spezifischen und komplexen Situation von Arbeitnehmenden innerhalb eines Arbeitsverhältnisses durch eine Case Management-Fachkraft. Insbesondere dann, wenn Arbeitnehmende aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderen persönlichen Umständen besondere Unterstützung benötigen. Der Arbeitgeber darf von Gesetzes wegen nur die Aspekte des Falles kennen, die direkt mit der Arbeit zu tun haben, dies beinhaltet keine sensiblen Informationen über Krankheiten, Unfälle oder soziale Aspekte. Eine BCM-Betreuung ermöglicht einerseits, die Rechte der Arbeitnehmenden optimal zu schützen, andererseits wird eine zielführende und professionelle Integration – bestenfalls im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber – verfolgt.
Durch diese spezialisierte Form des Betrieblichen Case Managements sollen folgende Ziele erreicht werden:
Gut zu wissen
HMS deklariert vor jeder Betreuung, was eine Person, die eine BCM-Betreuung in Anspruch nehmen möchte, erwarten kann und was nicht. Dabei wird auch geklärt, was ihre Rechte und Pflichten sind, so beispielsweise eine frühzeitige Auflösung des BCM-Mandates, sollte die Begleitung als nicht hilfreich wahrgenommen werden.
Grundsätzlich zielt Betriebliches Case Management darauf ab, während einer Erkrankung oder nach einem Unfall ein konstruktives und wohlwollendes Arbeitsumfeld zu schaffen, indem die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten mit den Zielen des Unternehmens in Einklang gebracht werden.
Case Management wird im Gesetz zwar nicht explizit geregelt, weist jedoch mit folgenden gesetzlichen Bestimmungen Berührungspunkte auf:
Obligationenrecht (OR):
Datenschutzgesetz (DSG):
Strafgesetzbuch (StGB):
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):
Nicht ein gesetzlicher, aber ein vereinbarter Standard, an den sich HMS hält:
Wir beraten Sie gerne.
Danila Pugliese
Leiterin BGM, Case Management und Fallkoordination