Das BVG regelt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Schweiz. Im Fokus des Case Managements innerhalb des BVGs steht die Unterstützung von Pensionskassen, Unternehmen und Versicherten bei der Vermeidung von Invaliditätsfällen. Es bezieht sich vor allem auf die Koordination und Begleitung von Personen, die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge beanspruchen, insbesondere im Falle von Invalidität oder Hinterlassenschaft.
Im Kontext des BVGs hat ein Case Management verschiedene Aufgaben und Ziele hinsichtlich der Sicherstellung angemessener Leistungen für die Versicherten im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Das BVG verbindet mit einem Case Management insbesondere folgende Ziele:
Gut zu wissen
Die Leistungen des Case Managements werden in der Regel direkt von den Pensionskassen oder in Zusammenarbeit mit externen spezialisierten Case Management-Dienstleistern wie der HMS AG erbracht. Case Management ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die CM-Fachpersonen der HMS AG verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Die Case Managerinnen und Case Manager verfügen über ein breites Wissen im schweizerischen Gesundheits- und Sozialwesen und bringen alle eine medizinische Grundausbildung mit, was eine optimale Begleitung im Rahmen der beruflichen Vorsorge ermöglicht.
Das BVG legt die Rahmenbedingungen für die berufliche Vorsorge fest, einschliesslich der Leistungen im Falle von Invalidität oder Hinterlassenschaft, Das BVG hat in bestimmten Bereichen Berührungspunkte zu anderen Sozialversicherungsgesetze, wie beispielsweise zum Invalidenversicherungsgesetz (IVG) im Bereich der Invalidität. Case Management im Kontext des BVG ist insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung der beruflichen Wiedereingliederung und der Koordination von Bedeutung.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Danila Pugliese
Leiterin BGM, Case Management und Fallkoordination