Case Management im BVG

Wer steht beim Case Management im beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) im Fokus?

Das BVG regelt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Schweiz. Im Fokus des Case Managements innerhalb des BVGs steht die Unterstützung von Pensionskassen, Unternehmen und Versicherten bei der Vermeidung von Invaliditätsfällen. Es bezieht sich vor allem auf die Koordination und Begleitung von Personen, die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge beanspruchen, insbesondere im Falle von Invalidität oder Hinterlassenschaft.

Was sind die Ziele eines Case Managements im BVG?

Im Kontext des BVGs hat ein Case Management verschiedene Aufgaben und Ziele hinsichtlich der Sicherstellung angemessener Leistungen für die Versicherten im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Das BVG verbindet mit einem Case Management insbesondere folgende Ziele:

  1. Frühzeitige Intervention: Ziel ist es, Versicherte, die aufgrund von Invalidität, Krankheit oder Unfall Unterstützung benötigen, frühzeitig zu erkennen und umgehend geeignete Massnahmen einzuleiten.
  2. Individuelle Betreuung: Um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten, werden individuelle Ziel- und Massnahmenpläne entwickelt und umgesetzt, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebensumstände der Versicherten zugeschnitten sind.
  3. Berufliche Wiedereingliederung: Förderung der Wiedereingliederung von Versicherten, die vorübergehend arbeitsunfähig waren, durch die Entwicklung und Umsetzung von Plänen zur beruflichen Rehabilitation und Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess.
  4. Prävention von Langzeitfolgen: Durch gezielte Interventionen und Massnahmen sollen langfristige negative gesundheitliche und berufliche Folgen verhindert werden.
  5. Optimierung der Rentenansprüche: Sicherstellung, dass Versicherte, die Anspruch auf eine Alters- oder Hinterlassenen-Rente haben, alle erforderlichen Schritte unternehmen, um ihre Rentenansprüche geltend zu machen. Zudem kann das Case Management im BVG darauf abzielen, angemessene Unterstützung für Versicherte zu gewährleisten, die aufgrund von Invalidität nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Dies kann die Koordination von medizinischer Versorgung, beruflicher Rehabilitation und anderen Unterstützungsmassnahmen umfassen.
  6. Koordination der Leistungserbringer: Effektive Koordination zwischen verschiedenen Leistungserbringern, einschliesslich Ärzteschaft, Therapeutinnen und Therapeuten und anderen Fachleuten, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten.
  7. Kommunikation und Information: Bereitstellen klarer und verständlicher Informationen für versicherte Personen, damit sie ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der verfügbaren Leistungen im BVG und weiterer relevanter Sozialversicherungen kennen. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Aktivitäten im Rahmen des Case Managements im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des BVGs stehen.
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Gut zu wissen

Die Leistungen des Case Managements werden in der Regel direkt von den Pensionskassen oder in Zusammenarbeit mit externen spezialisierten Case Management-Dienstleistern wie der HMS AG erbracht. Case Management ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die CM-Fachpersonen der HMS AG verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Die Case Managerinnen und Case Manager verfügen über ein breites Wissen im schweizerischen Gesundheits- und Sozialwesen und bringen alle eine medizinische Grundausbildung mit, was eine optimale Begleitung im Rahmen der beruflichen Vorsorge ermöglicht.

Relevante gesetzliche Bestimmung

Das BVG legt die Rahmenbedingungen für die berufliche Vorsorge fest, einschliesslich der Leistungen im Falle von Invalidität oder Hinterlassenschaft, Das BVG hat in bestimmten Bereichen Berührungspunkte zu anderen Sozialversicherungsgesetze, wie beispielsweise zum Invalidenversicherungsgesetz (IVG) im Bereich der Invalidität. Case Management im Kontext des BVG ist insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung der beruflichen Wiedereingliederung und der Koordination von Bedeutung.

Danila Pugliese

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Danila Pugliese
Leiterin BGM, Case Management und Fallkoordination