Das Unfallversicherungsgesetz regelt die Unfallversicherung und ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Es legt die Leistungen und Pflichten im Falle von Berufs- und Nichtberufsunfällen fest. Das Case Management fokussiert sich auf die Rehabilitation und Wiedereingliederung verunfallter Personen.
Ziel des Case Managements im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes in der Schweiz ist die bestmögliche Unterstützung und Betreuung von Personen, die durch einen Unfall arbeitsunfähig geworden sind. Die Hauptziele des Case Managements im UVG lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Gut zu wissen
Es ist sinnvoll, ein Case Management so früh wie möglich in einen Fall einzubeziehen. In der Regel wird ein Einsatz ab 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit empfohlen. Case Management ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die CM-Fachpersonen der HMS AG verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in eine schwierige Lebenssituation geraten sind. Sie verfügen über ein breites Wissen im Schweizer Gesundheits- und Sozialwesen und bringen alle eine medizinische Grundausbildung mit.
Das UVG regelt die Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz. Case Management ist im Bereich des UVG v.a. im Zusammenhang mit Themen wie der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz, die Koordination zwischen den verschiedenen Leistungserbringern und der Vermeidung von Langzeitfolgen von Bedeutung.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Danila Pugliese
Leiterin BGM, Case Management und Fallkoordination